Overblog
Edit page Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Unsere Termine

Do 31.3. 18:00 Testspiel SVU-FAZ GW Micheldorf
Sa 2.4.   Testspiel Admira-SVU
Fr 8.4. 18:00 1.Runde Blaue Elf-SVU
Fr 15.4. 18:00 2.Runde SVU-Neue Heimat
Sa 22.5. 8:30-18 Int. Pfingstturnier SV Gabersdorf
 
U11-Trainingszeiten
Mo 17:00-19:00 SVU-Platz
Mi 17:00-19:00 SVU-Platz
Fr 17:00-19:00 SVU-Platz
Tormanntraining (ab 6.4.)
Mi 17:15-18:00 SVU-Platz


SVU-Termine SPEEDCOUNTER.NET - Kostenloser Counter!

Freitext

SPEEDCOUNTER.NET - Kostenloser Counter!
/ / /

Da immer wieder widersprüchliche Meinungen bezüglich Kindersicherung bestehen, hier ein Auszug aus der OEAMTC-Website.

Sicherheit für unsere Kleinen
Für jedes Kind ein eigener, gesicherter Sitzplatz

„Der Umstand, dass jedes Kind im Auto seit 1.1.1999 - per Gesetz - Anspruch auf einen vollwertigen, eigenen Sitzplatz hat, dürfte noch nicht allgemein bekannt sein“, betont ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer unter Berufung auf eine ÖAMTC-Untersuchung, die besagt, dass nur jedes dritte Kind vorschriftsmäßig gesichert im Auto unterwegs ist.

Kindersicherung im Fahrzeug
  • Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entspechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
  • Kinder bis 14 Jahre, aber größer als 1,50 Meter müssen einen normalen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).
    § 106 KFG, § 1c KDV
Sicherung durch Beckengurt
Für Sitze, die genehmigterweise nur mit Beckengurten ausgestattet sind, gilt folgendes:
  • Kinder ab 18 kg: Es muss kein Sitzkissen verwendet werden, die Sicherung mit dem Beckengurt allein ist ausreichend.
  • Kinder bis 18 kg: Grundsätzlich muss ein geeigneter Kindersitz verwendet werden. Wenn allerdings durch zwei auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze auf dem mittleren Sitz zu wenig Platz für einen weiteren Kindersitz ist (faktische Unmöglichkeit), genügt die Sicherung durch den Beckengurt allein, sofern das Kind älter als drei Jahre ist.
Kindersitz und Airbag

Doch Vorsicht: Obwohl auch der Beifahrersitz diesen Kriterien entspricht, soll auf diesem nur bei Fahrzeugen ohne - oder mit deaktiviertem Airbag - ein Kindersitz verwendet werden. Doch selbst dann sollte man bedenken: Der sicherste Platz für Kinder ist und bleibt im Fahrzeugfond.

Wann reichen Sicherheitsgurte aus?

Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Dies ist meist nur dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt und/oder der Sitz selbst höhenverstellbar ist. Der ÖAMTC empfiehlt aber, von diesen Möglichkeiten nur bei unvorhergesehenen Fahrten Gebrauch zu machen.

Vormerksystem

Zu beachten ist, dass Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht seit 1. Jul 2005 als "Vormerkdelikte" gelten und im Wiederholungsfall zur verpflichtenden Absolvierung einer "Maßnahme", bei weiteren Verstößen sogar zum Entzug der Lenkberechtigung führen können!

Tipp: Unter dem Link "ÖAMTC-Kindersitztest" findet man detaillierte Testergebnisse. Aber nur wer Kind und Auto zum Kindersitzkauf mitbringt, stellt sicher, dass die richtige Kombination für Kind und Auto gefunden werden kann.

Diese Seite teilen
Repost0